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Art. 1 Sensiwalks Marthalen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz an der Stationsstrass 8, 8460 Marthalen.

Zwecke

Art. 2 In Zukunft möchten wir mit verschiedensten Aktivitäten Menschen zusammenbringen und auf der Grundlage von Respekt, Toleranz und Fairness eine Gemeinschaft fördern. Wir wollen die Zukunft, die jeden betrifft, aktiv mitgestalten. Mit dem Erlös dieser Anlässe wollen wir gemeinnützige Organisationen unterstützen. Ebenso wichtig erachtet der Verein die Pflege guter Kameradschaft und neue Kontakte zu knüpfen
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 3 Der Verein ist gemeinnütziger Art und das Budget wird zur Kostendeckung benötigt.

Verein

Sensiwalks

Lokalität

Hochburg des guten Geschmacks

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Art. 4 Der Verein besteht aus aktiv Mitglieder und passiv Mitglieder. Alle natürlichen Personen können
Aktiv und passiv Mitglieder des Vereins werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Des weiteren gibt es Ehrenmitglieder.

Art. 5 Aktiv und Ehrenmitglieder besitzen das Wahl und Stimmrecht. Die passiv Mitglieder sind als gelegentliche Helfer gerne willkommen.

Aufnahme

Art. 6 Aufnahmegesuche sind beim Präsidenten einzuholen und ihm schriftlich wieder zurückzugeben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er überzeugt sich zuvor, ob der Bewerber die
zwingenden Mitgliedspflichten erfüllt und unterstützt ihn bei nötigen Anpassungen.

Art. 7 Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen an vom Verein organisierten Anlässen Teilzunehmen.

Mitgliederbeiträge

 Aktivmitglied 100 Fr.
 Passivmitglied 150 Fr.
 Ehrenmitglied 100 Fr.
 Aktivmitglied (Schüler, Lehrlinge) 75 Fr.