Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter über drei Monaten muss der/die Halter/in eine Hundesteuer von Fr. 160.-- (Hofhund Fr. 130.--) pro Kalenderjahr (jeweils bis spätestens 31.03.) entrichten.

Die Gemeinde stellt den Hundehaltern, welche ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, den Verabgabungsbetrag jährlich in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sein, da Ihr Hund im Laufe des Jahres verstorben ist oder einen zusätzlichen Hund angeschafft wurde, so bitten wir Sie, uns dies sobald als möglich mitzuteilen.
Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich auch in der Amicus Datenbank zu melden. Falls Sie noch kein Login haben, können Sie dieses auf der Gemeindeverwaltung erhalten.

AusbildungspflichtIm Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.

Am 15. Januar 2018 hat sich der Kantonsrat Zürich in 1. Lesung gegen ein Kursobligatorium ausgesprochen. An den Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern von grossen oder massigen Hunden ändert sich dadurch im Moment jedoch nichts. Sie sind bis auf weiteres verpflichtet, der Ausbildungspflicht gemäss Zürcher Hundegesetz nachzukommen.
Der Kantonsrat wird erst in 2. Lesung definitiv über das Kursobligatorium entscheiden.


Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, verpflichtet sich, für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken abzuschliessen. Der Versicherungsnachweis ist der Gemeinde zuzustellen.

Mehr Informationen und Antworten zu den verschiedensten Fragen finden Sie auf der Homepage des kantonalen Veterinäramt.
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