Heimatausweis
Sie begründen in einer anderen Gemeinde einen Zweitwohnsitz und benötigen für die Anmeldung in jener Gemeinde einen Heimatausweis.
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht etc. verbleiben in Marthalen. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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