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Aufenthaltsausweis

Sie begründen in einer anderen Gemeinde einen Zweitwohnsitz und benötigen für die Anmeldung in jener Gemeinde einen Aufenthaltsausweis.

Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht etc. verbleiben in Marthalen.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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