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Zivilstandsausweise

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt Betroffenen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Personendaten:
•Geburtsname/Allianzname und Vorname/n der betroffenen Person
•Datum des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
•Ort des Ereignisses oder Heimatort der betroffenen Person
•Name (Allianzname) und Vorname/n der Eltern, gegebenenfalls der Partnerin/des Partners der betroffenen Person
•Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber der bestellenden Person
Falls Sie die Dokumente persönlich abholen möchten oder eine Drittperson damit beauftragen (bitte Vollmacht mitgeben), bitten wir Sie um eine entsprechende Bemerkung auf Ihrer Bestellung. Andernfalls erhalten Sie das/die gewünschte/n Dokument/e per Post, mit Rechnung, unter Verrechnung einer Versandkostengebühr.

Apostille (Unterschriftenbeglaubigung)
Bei Auszügen kann von ausländischen Behörden eine Apostille verlangt werden. Diese ist bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einzuholen. Auf Wunsch erledigen wir das für Sie. Bitte um eine entsprechende Bemerkung auf dem Bestellformular.

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