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Ordentliche Einbürgerung

Alle Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie unter:
https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung.html

Zusätzlich zu den restlichen Kriterien müssen 2 Prüfungen absolviert und bestanden werden.
Den kantonalen Deutschtest (KDE) sowie den Grundkenntnistest (GKT) führt die SWS Schule für Wirtschaft und Sprachen Winterthur AG durch.

Im untenstehenden Merkblatt finden Sie alle relevanten Angaben dazu.

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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