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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen der Einwohnerkontrolle eingereicht werden:

-Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als drei Monate)
-Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identiätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
-Für Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz, eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.

Die Gebühr beträgt Fr. 50.--.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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