Willkommen auf der Website der Gemeinde Marthalen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Fristerstreckungen

Zuständige Abteilung: Steueramt
Verantwortlich:

Auf schriftliches Gesuch wird Ihnen eine Fristerstreckung bis längstens 30. November des laufenden Jahres für die Einreichung der Steuererklärung bewilligt.

Achten Sie darauf, dass Sie das Gesuch vor Ablauf der ordentlichen Frist einreichen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 51.4 kB).

Name Online
Fristerstreckung Steuererklärung


zur Übersicht

  • Druck Version
  • PDF