Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Marthalen erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Gesuchseinreichung online benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • Geburtsscheine
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Wohnsitzzeugnisse (nicht älter als 3 Monate)
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate (nur für über 15-jährige Personen)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 5 Jahre (nicht älter als 3 Monate (nur für volljährige Personen)
  • Bescheinigung des Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Bestellung Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann online beim Bundesamt für Justiz bestellt werden oder am Postschalter direkt bestellt und bezahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Name
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Verfahrensablauf_erleichterte_Einburgerung.pdf (PDF, 124.3 kB) Download 1 Verfahrensablauf_erleichterte_Einburgerung.pdf