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Ausländerausweis Verlängerung

Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle

Ist Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen? Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Jede Person deren Aufenthaltsbewilligung verlängert werden muss, muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen.

Wir benötigen dazu die folgenden Unterlagen:

EU/EFTA-Staatsangehörige:

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
  • gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis im Original
  • Ausländerrechtliche Gebühren

Drittstaatsangehörige:

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
  • gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis im Original
  • Ausländerrechtliche Gebühren

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