Adressauskunft
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage ist eine Begründung und ein Interessensnachweis beizulegen. Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen: Von privaten Personen und Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:
Die erweiterte Adressauskunft beinhaltet zusätzlich:
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