Abmeldung
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder über den eUmzugZH (https://www.services.zh.ch/app/eUmzugZH) abmelden. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit: Schweizer/in:
Ausländer/in:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
|