Hundesteuer
Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter über drei Monaten muss der/die Halter/in eine Hundesteuer von Fr. 160.-- pro Kalenderjahr (jeweils bis spätestens 31.03.) entrichten.
Die Gemeinde stellt den Hundehaltern, welche ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, den Verabgabungsbetrag jährlich in Rechnung. Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich auch in der Amicus DatenbankExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nachzuführen.
Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, verpflichtet sich, für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken abzuschliessen. Der Versicherungsnachweis ist der Gemeinde zuzustellen.
Mehr Informationen und Antworten zu den verschiedensten Fragen finden Sie auf der Homepage des kantonalen VeterinäramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Broschure_Hundehaltung_Dezember2016_def.pdf (PDF, 138 kB) | Download | 0 | Broschure_Hundehaltung_Dezember2016_def.pdf |
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