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Abmeldung

Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder über den eUmzugZH (https://www.services.zh.ch/app/eUmzugZH) abmelden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

Schweizer/in:

  • Schriftenempfangsschein

Ausländer/in:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

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