Aufhebung des generellen Feuerverbots

10. September 2026

 

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Dank den in den vergangenen Tagen verbreiteten Niederschlägen hat sich die Waldbrandgefahr deutlich reduziert. Der Kanton Zürich hat deshalb das seit längerem geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Donnerstag, 10. September 2026, aufgehoben und die Waldbrandgefahr von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «mässig» (Stufe 2 von 5) zurückgestuft.

Der Gemeinderat Marthalen hebt daher das am 14. Juli 2026 erlassene kommunale generelle Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ebenfalls mit Wirkung ab Donnerstag, 10. September 2026, auf.

Damit sind offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wieder zulässig. Wir bitten die Bevölkerung dennoch, beim Umgang mit Feuer weiterhin die nötige Vorsicht walten zu lassen und die aktuellen Hinweise zur Waldbrandgefahr zu beachten.

Besten Dank für die Einhaltung des Feuerverbots während der vergangenen Wochen.

Gemeinderat Marthalen