Festsetzung des Gebührentarifs Wasser- und Abwasser
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 185 vom 1. September 2026 wurden die Wasser- und Abwassergebühren neu festgesetzt. Die Tarifanpassungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates gemäss Art. 44 der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen bzw. Art. 25 Abs. 2 des Reglements der Wasserversorgung.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, am Schalter der Gemeindeverwaltung Marthalen, während den ordentlichen Öffnungszeiten, sowie auf der Gemeindehomepage, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Marthalen
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| Publikation Wasser und Abwassergebühren (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Publikation Wasser und Abwassergebühren |
| GRB Nr. 185 Politische Gemeinde, Überarbeitung Was (PDF, 350 kB) | Download | 1 | GRB Nr. 185 Politische Gemeinde, Überarbeitung Was |
| Ingesa AG, Provisorischer Investitionsplan 2026-20 (PDF, 155 kB) | Download | 2 | Ingesa AG, Provisorischer Investitionsplan 2026-20 |
| Finanz- und Aufgabenplanung Wasser 2026-2030 (PDF, 661 kB) | Download | 3 | Finanz- und Aufgabenplanung Wasser 2026-2030 |
| Finanz- und Aufgabenplanung Abwasser 2026-2030 (PDF, 661 kB) | Download | 4 | Finanz- und Aufgabenplanung Abwasser 2026-2030 |