Reminder: Feuerwerkverbot und Feuerverbot

30. Juli 2026

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das aktuell geltende Feuerverbot auch das Abbrennen von Feuerwerk umfasst. Auch in den kommenden Tagen bleibt es heiss und trocken, wodurch das allgemeine Feuerverbot in der Gemeinde Marthalen bis auf Weiteres nicht aufgehoben wird. 

Der Gemeinderat Marthalen hat seit Dienstag, 14. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein generelles Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und umfasst insbesondere:

  • offene Feuer im Freien und im Siedlungsgebiet;
  • das Abbrennen von Feuerwerk;
  • das Entzünden von Höhenfeuern.

Vom Verbot ausgenommen sind:

  • Gas- und Holzkohlegrills;
  • kleine, kontrollierte Grillfeuer auf privaten Sitzplätzen und in Gärten, sofern diese jederzeit beaufsichtigt werden und keine Brandgefahr besteht.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten. Rauchentwicklungen oder Brände sind unverzüglich der Feuerwehr über die Notrufnummer 118 zu melden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden polizeilich geahndet. 

Gemeinderat Marthalen