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Brandschutznachweis

Mit den neuen Brandschutzvorschriften ist bei sämtlichen Bauvorhaben mit dem Baugesuch ein Brandschutznachweis mit entsprechenden Plänen einzureichen. Diese bilden seit 2015 die Grundlage für die feuerpolizeiliche Beurteilung und sollen die Prüfungen der Baugesuche auf ein Minimum reduzieren. Der Nachweis und die Pläne bilden dann einen integrierten Bestandteil der Baubewilligung. Dadurch ist es möglich, die Auflagen im Brandschutz schlank zu halten und die Kosten für die Bauherren zu reduzieren.

Aktionen
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Verantwortliche Person: Leo Rolli
Zuständige Instanz: Bauamt

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