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28.03.2024 22:11:26


Abstimmungen, Wahlen

Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen drei Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Urnenöffnungszeiten Gemeindehaus Marthalen:

  • Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
    
    
Urnenöffnungszeiten Schulhaus Ellikon am Rhein:

  • Sonntag, 09.00 - 09.30 Uhr
      
    
Stimmrechtsausweise in jedem Fall zu unterschreiben

Bisher waren die Stimmrechtsausweise dann zu unterschreiben, wenn jemand brieflich stimmen oder wählen wollte oder wenn sich jemand an der Urne vertreten lassen wollte. Neu sind die Stimmrechtsausweise in jedem Fall zu unterschreiben, also auch von Stimmberechtigten, die persönlich an der Urne wählen oder stimmen (§ 68 nAbs. 1 GPR).

Beachten Sie diese Vorschriften! Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein!

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