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23.04.2024 22:37:46


Ratenzahlung / Zahlungserleichterung Steuern

Zuständige Abteilung: Steueramt
Verantwortlich:

Das Steueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung oder Stundung) bewilligen. Ratenzahlungen oder Stundungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Verzugs- oder Ausgleichszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet. Können dem bzw. der Steuerpflichtigen solche Zahlungen nicht zugemutet werden oder wird die Zahlung verweigert, werden andere Bezugsmassnahmen geprüft.

Gesuch um Ratenzahlung bis maximal 5 Monatsraten
Um eine Ratenzahlung von maximal 5 Monatsraten zu erhalten, bitten wir Sie, das Online-Formular auszufüllen.

Gesuch um Ratenzahlung ab 6 Monatsraten oder Stundung
Wir bitten Sie, den Fragebogen vollständig auszufüllen und uns mit den geforderten Unterlagen zuzustellen. Nach der Zustellung wird das Gesuch bearbeiten und Sie erhalten einen Entscheid.


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Fragebogen zur Zahlungserleichterung Steuern   (pdf, 271.3 kB)
Ratenzahlung / Zahlungserleichterung Steuern  


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