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28.03.2024 20:04:51


Passbestellung


Schweizer Pass 10 und Kombi (Pass und Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel: 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Eine Ausweisbeantragung ohne vorherige Anmeldung beim Passbüro ist nicht möglich!

Bitte nehmen Sie Ihre abgelaufenen Ausweise oder bei Verlust die Verlustanzeige der Polizei mit. Das Passbüro kann zudem folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangen:
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Personenstandsausweis
  • Begründung für Austauschpass
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
Für die Ausstellung von Pass oder Kombi wird kein Foto mehr benötigt. Dieses wird direkt im Passbüro erstellt. Es kann aber eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht.

Die Ausstellungsfrist beträgt ca. 10 Arbeitstage.

Gültigkeitsdauer und Kosten

  • Pass Erwachsene: Fr. 145.00, 10 Jahre gültig
  • Pass Kinder (0 - 18 Jahre): Fr. 65.00, 5 Jahre gültig

Bestellen Sie den neuen Pass gleichzeitig mit einer neuen Identitätskarte (Kombiantrag), so betragen die Kosten:
  • Kombi Erwachsene: Fr. 158.00, je 10 Jahre gültig
  • Kombi Kinder (0 - 18 Jahre): Fr. 78.00, je 5 Jahre gültig

Provisorischer Pass 10 (wird von den USA seit dem 01.07.2009 nur mit Visum akzeptiert)

Ein provisorischer Pass kann in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht ausreicht. Die maximale Gültigkeit eines provisorischen Passes beträgt 12 Monate. Der provisorische Pass muss wie der ordentliche Pass beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

In folgenden Ausnahmefällen können provisorische Pässe auch direkt bei den ausstellenden Behörden an Flughäfen (Notpassstellen) ausgestellt werden:
  • Die Schalter des Kantonalen Passbüros sind geschlossen
  • Abflug innert Stunden.

Die Notpassstellen benötigen die gleichen Unterlagen wie das Passbüro (siehe oben, Pass 10). Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde Passbüro oder Notpassstelle abzugeben.

Kosten provisorischer Pass: Provisorischer Pass Fr. 100.00 (auch für Kinder), max. 1 Jahr

Dokument Bezug_IDK_Pass_Apr18.pdf (pdf, 317.6 kB)

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