Ist Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen? Die Verlängerung muss
spätestens zwei Wochen vor Ablauf am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Jede Person deren Aufenthaltsbewilligung verlängert werden muss, muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Wir benötigen dazu die folgenden Unterlagen:
EU/EFTA-Staatsangehörige: - Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis im Original
- Ausländerrechtliche Gebühren
Drittstaatsangehörige: - Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis im Original
- Ausländerrechtliche Gebühren