Festsetzung des Gebührentarifs und Festlegung der Abrechnungsperioden
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 156 vom 4. November 2024 wurden die Wasser- und Abwassergebühren neu festgesetzt. Die Tarifanpassungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates gemäss Art. 44 der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen bzw. Art. 25 Abs. 2 des Reglements der Wasserversorgung.
Der Preisüberwacher hat die Tarifanpassungen geprüft und entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, am Schalter der Gemeindeverwaltung Marthalen, während den ordentlichen Öffnungszeiten, sowie auf der Gemeindehomepage, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Marthalen
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GRB Nr. 156 Tarifanpassungen (1) (PDF, 102.37 kB) | Download | 0 | GRB Nr. 156 Tarifanpassungen (1) |
Swissplan Abwasser 2023 (2) (PDF, 482.81 kB) | Download | 1 | Swissplan Abwasser 2023 (2) |
Swissplan Wasser 2023 (PDF, 495.86 kB) | Download | 2 | Swissplan Wasser 2023 |
Selbstdeklaration Abwassergebühren (PDF, 200.98 kB) | Download | 3 | Selbstdeklaration Abwassergebühren |
Selbstdeklaration Wassergebühren (1) (PDF, 199.97 kB) | Download | 4 | Selbstdeklaration Wassergebühren (1) |
Anwort PUE OM_Wasser Gemeinde Marthalen (PDF, 223.67 kB) | Download | 5 | Anwort PUE OM_Wasser Gemeinde Marthalen |
Antwort PUE OM_Abwasser Gemeinde Marthalen (PDF, 179.61 kB) | Download | 6 | Antwort PUE OM_Abwasser Gemeinde Marthalen |