Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung über unseren Online-Schalter oder telefonisch beziehen.
Preis: 30.00 Fr. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 51.4 kB).
|